Die Dokumente für eine zivilrechtliche Trauung

Heiraten auf Mauritius ist für deutsche oder österreichische Staatsbürger sehr einfach und in Ihrem Land rechtsgültig.

Die Dokumente für eine zivilrechtliche Trauung auf Mauritius

Wir benötigen von Ihnen vorab lediglich eine Kopie der ersten drei Seiten Ihrer Reisepässe sowie die internationalen Geburtsurkunden. Ihre Reisepässe müssen bei der Einreise nach Mauritius noch sechs Monate gültig sein, und die internationale Geburtsurkunde darf maximal drei Monate vor Ihrem Hochzeitstag ausgestellt worden sein.

Falls Sie schon einmal verheiratet waren und geschieden wurden, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils oder die internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk. Die Heiratsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben. Ein Muster finden Sie unten.

Darüber hinaus müssen Verwitwete eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder eine internationale Sterbeurkunde vorlegen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem der oder die Verstorbene zuletzt gemeldet war. Ein Muster sehen Sie unten. Außerdem brauchen wir auch hier die internationale Heiratsurkunde.

Falls einer von Ihnen seinen Geburtsnamen geändert hat, benötigen wir einen Nachweis über die Namensänderung.

Diese Dokumente können Sie einfach einscannen und uns per E-Mail zukommen lassen. Um alles andere kümmern wir uns dann vor Ort.

 

Namensgebung und Güterstand (Matrimonial System)

Die Änderung der Namensgebung (falls gewünscht) erfolgt in Ihrem Heimatland. Bei der Eintragung der Ehe bei Ihrem Standesamt geben Sie an, welchen Nachnamen Sie in Zukunft führen wollen. Auf der Heiratsurkunde in Mauritius unterschreiben Sie mit Ihrem Geburtsnamen.

Für den Güterstand gibt es auf Mauritius drei Möglichkeiten:

  1. Community of goods: Dies entspricht rechtlich der Zugewinngemeinschaft in Deutschland.
  2. Separation of goods: Die Gütertrennung.
  3. Ehevertrag: Dieser muss auf Englisch übersetzt und notariell beglaubigt sein und wird hier mit eingetragen.

Die genauen Regelungen finden Sie unten.


Sie erhalten nach der Trauung eine Apostille /Beglaubigung auf der Heiratsurkunde

Die Apostille ist eine international anerkannte Bestätigung der Echtheit Ihrer Urkunde. Sie wird von einer übergeordneten Behörde ausgestellt. Das „apostillierte“ Dokument erhält somit internationale Gültigkeit. Ihre Hochzeitsurkunde aus Mauritius ist somit in Ihrem Heimatland gültig. So einfach ist es auf Mauritius rechtsgültig und legal zu heiraten.

 

Haben Sie eine Frage oder möchten Sie einfach nur Hallo sagen? Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

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